So können Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Wer am Wahltag, dem 14. März 2021 kein Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, was unter den Umständen der Pandemie sehr verständlich ist, muss nicht auf sein Wahlrecht verzichten. Jeder kann ab dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, durch Briefwahl oder vorab im Rathaus seine Stimme abzugeben. Unter den gegebenen Bedingungen ist dabei die Briefwahl wahrscheinlich aber der einfachste, bequemste und sicherste Weg, seine Stimme abzugeben.

Ab dem 1. Februar wird die Wahlbenachrichtigungskarte verschickt, dort ist ein Antragsformular vorgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt in Ihrer Stadt/Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden. Sie können den Antrag aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief, Postkarte, Fax, E-Mail) oder mündlich beim Wahlamt ab dem 1. Februar 2021 stellen. Per Mail geht es am einfachsten über diese Mailadresse Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim mit der Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift.
Bad Nauheim hat auch die Möglichkeit geschaffen über ein Online-Formular die Beantragung vorzunehmen. an. Damit der oder die Antragsteller/in identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Das Wahlamt sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu, die bis zum Wahltag (14. März 2021 , 15:00 Uhr) wieder im Rathaus eingegangen sein müssen.


Ab dem 1. Februar 2021 können Sie auch direkt im Rathaus wählen. Dies geht unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis.
Unter den gegebenen Umständen der Pandemie und des eigentlich geschlossenen Rathauses ist dies sicher nicht der beste weg. Wir empfehlen Briefwahl.