Schaffung von Anreizen zur Schließung von Baulücken

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER Bad Nauheim stellten zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (19.09.2024) einen Antrag, der einen Anreiz schaffen soll, dass vorhandenes Bauland, das noch nicht genutzt wird, endlich seiner Bestimmung zugeführt wird.

Durch die Grundsteuerreform 2025, die von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung beschlossen wurde, gibt es ab dem kommenden Jahr in Hessen drei Arten von Grundsteuer: Grundsteuer A, Grundsteuer B und die neue Grundsteuer C. Diese neue Steuerart bietet den hessischen Kommunen die Möglichkeit, unbebaute, aber baureife Grundstücke gezielt zu besteuern, um Bauland zu mobilisieren. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erheben wollen.

Mit der Einführung der Grundsteuer C sollen vor allem ungenutzte Baulücken geschlossen werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Gerade in Ballungsräumen wie der Rhein-Main-Region, wo auch Bad Nauheim liegt, ist der Wohnungsmangel ein akutes Problem. In Bad Nauheim wird zunehmend deutlich, dass weder große Neubaugebiete, die mit Bodenversiegelung und Verkehrsbelastung einhergehen, noch eine weitere Verdichtung in bestehenden Gebieten bei den Einwohnern auf Akzeptanz stoßen. Die Nutzung bereits baureifer, unbebauter Grundstücke könnte eine Lösung sein.

„Die Grundsteuer C bietet uns als Stadt eine Handlungsoption, um bereits erschlossene, ungenutzte Grundstücke für den Wohnungsbau zu aktivieren,“ erklärt Markus Theis, Vorsitzender der Fraktion der FREIEN WÄHLER Bad Nauheim. „Es ist wichtig, vorhandene Flächen effizient zu nutzen, anstatt weiterhin auf große Neubauprojekte zu setzen, die auf Widerstand in der Bevölkerung stoßen.“

Zudem ist zu erwarten, dass größere, konfliktfreie Baugebiete in der Zukunft nicht mehr in neuen Flächennutzungsplänen des Regionalverbands vorgesehen werden. Vielmehr könnten die bisher ausgewiesenen Flächen im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) sogar verkleinert werden. Dies erhöht den Druck, die wenigen vorhandenen Baulücken zu nutzen.

Die neue Regelung betrifft jedoch nur wenige Grundstücksbesitzer, vermutlich nicht mehr als 30 in Bad Nauheim. Diese Eigentümer werden durch die Einführung der Grundsteuer C regelmäßig daran erinnert, dass ihre Grundstücke dringend zur Schaffung von Wohnraum benötigt werden. Zwar wird der finanzielle Anreiz, der durch die Grundsteuer C entsteht, nicht ausschlaggebend sein, um Eigentümer sofort zum Verkauf oder zur Bebauung zu bewegen. Dennoch signalisiert die Regelung, dass ungenutzte Baulücken nicht länger akzeptabel sind.

Hessen geht mit seiner Regelung sogar über die Bundesvorgaben hinaus. Die Landesregierung ermöglicht es den Kommunen, den Hebesatz der Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen. Das bedeutet, je länger ein Grundstück brachliegt, desto höher könnte der Hebesatz für dieses Grundstück werden.

Die FREIEN WÄHLER Bad Nauheim begrüßen die Reform als wichtige Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum in der Region und rufen die betroffenen Grundstückseigentümer dazu auf, ihre Flächen aktiv für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

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